Nachweise Eigensicherheit

Nachweis der Eigensicherheit von Stromkreisen in Form eines Explosionsschutzdokuments

NWES (Nachweis der Eigensicherheit)

Dieser Nachweis der Eigensicherheit erfolgt, indem die elektrischen Sicherheitsdaten des verwendeten Drucksensors und des zugehörigen Betriebsmittels, der eigensicheren Trennbarriere verglichen werden.

q

Anlagenbetreiber müssen den Nachweis der Eigensicherheit von Stromkreisen bei der Prüfung vorlegen.

q

Während bei normalen, eigensicheren Stromkreisen Kapazitäten und Induktivitäten nach einer festen Regel berechnet werden können, erfordern Kreise mit mehreren Betriebsmitteln eine intensivere Detail-Betrachtung.

q

Für den Nachweis der Eigensicherheit müssen bei solchen Stromkreisen unterschiedliche Tabellen herangezogen werden.

Die Zündschutzart Ex-i (Eigensicherheit) beruht auf dem Prinzip der Energiebegrenzung: Strom, Spannung und Leistungswerte eines Stromkreises, die beim Messen und Regeln im eigensicheren Stromkreis vorhanden sind, müssen so klein sein, dass sich das Betriebsmittel nicht über die Zündtemperatur der explosionsfähigen Atmosphäre hinaus erwärmt. Kapazitäten und Induktivitäten, d. h. gespeicherte Energien, müssen begrenzt bleiben, sodass sie keinen Zündfunken erzeugen können.

Als Ihr Partner führen wir die entsprechenden Prüfungen sehr gerne an Ihren Anlagen durch.

Wir erstellen Ihnen im Anschluss unserer Überprüfungen die entsprechenden Nachweise der Eigensicherheit und zeigen Ihnen bei Abweichungen selbstverständlich gerne Lösungsmöglichkeiten auf!