Nachweis der Eigensicherheit |
Zündschutzart „Ex i“ – eigensichere Stromkreise im Ex-Bereich
Unsere Kompetenz –
Nachweis der Eigensicherheit
Wir bieten Ihnen die Prüfung eigensicherer Stromkreise „Zünschutzart Ex i“ und die Erstellung der „Nachweise der Eigensicherheit“ für die Ex-Schutz-Dokumentation.
PMB verfügt über eine langjährige Erfahrung und über eine umfassende Datenbank gängiger und zugelassener Betriebsmittel inkl. deren Kenndaten.
Nachweis der Eigensicherheit
Die Dokumentation eigensicherer Stromkreise „Nachweis der Eigensicherheit“ werden in diversen Bestimmungen geregelt.
ATEX Richtlinie 2014/34/EU
DIN EN 60079 (VDE 0165-1):2014-10
Explosionsfähige Atmosphäre – Teil 14: Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen
Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 17: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen
Vor Inbetriebnahme eines eigensicheren Stromkreises ist darüber gemäß DIN EN 60079-14 der sogenannte „Nachweis der Eigensicherheit Ex i“ (oder auch Eigensicherheitsnachweis) zu führen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem rechnerisch ermittelten Nachweis zu dokumentieren und in den Explosionsschutzunterlagen zu führen.
Eigensicherer Stromkreis
Was ist darunter zu verstehen?
Die bewährte Zündschutzart Eigensicherheit „Ex i“ begrenzt Spannungen, Ströme und Leistungen eines Stromkreises auf Werte, bei denen weder zündfähige Funken noch unzulässig hohe Oberflächentemperaturen an den elektrischen Betriebsmittel entstehen dürfen.
Die Energiemenge eines eigensicheren Stromkreises ist auf ein nicht zündfähiges Maß zu begrenzen.
Um diese Eigensicherheit für den kompletten Stromkreis zu gewährleisten, müssen ausnahmslos alle Betriebsmittel und Verbindungsleitungen sowie deren Zusammenwirken überprüft und beurteilt werden.
Eigensichere elektrische Betriebsmittel - Verbraucher im Ex-Bereich
Zugehöriges Betriebsmittel - Quelle / Ex Trennbarriere (ggf. mehrere) im "nicht Ex-Bereich"
Verbindungsleitung - Verbraucher und Quelle
Nachweis der Eigensicherheit
Was wird geprüft?
Grundsätzlich lassen sich die notwendigen Werte den Betriebsanleitungen der eingesetzten elektrischen Betriebsmittel entnehmen. Für die Leitungen finden sich die Werte auf dem Datenblatt, die sich aber auch aus der Länge ergeben.
Die Eigensicherheit ist gegeben, wenn die max. zulässigen Ausgangswerte (Spannung, Stromstärke, Leistung) der Quelle (Ex Trennbarrieren – z.B. Speisetrenner) die max. zulässigen Eingangswerte des angeschlossenen Verbrauchers nicht übertreffen und die Kapazität sowie Induktivität der Verbraucher und Leitung (Kabel) die Grenzwerte nicht überschreiten.
Das bedeutet, dass elektrische Geräte und Systeme so konstruiert sein müssen, dass sie keine Zündquelle darstellen können.
Entspricht die Gerätekombination den festgelegten Bedingungen, gilt sie als eigensicher („Ex i“) und kann in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.
Die hierüber zu erstellende Dokumentation ist der „Nachweis der Eigensicherheit“!
In der ATEX Richtlinie 2014/34/EU gilt dieser Eigensicherheitsnachweis ein wesentlicher Bestandteil.
Schematische Darstellung des Aufbaues und der Formel eines eigensicheren Stromkreises der Zündschutzart „Ex i“ (Eigensicherheit)
Diese schematische Darstellung zeigt Ihnen auf eine vereinfachte Weise den Aufbau eigensicherer Stromkreise und – im Zusammenwirken der elektrischen Betriebsmittel – die Bedeutung und Zuordnung der Leistungskapazität sowie -induktivität der Verbindungsleitung.
Probleme bei der Prüfung
Die Zündschutzart Ex-i (Eigensicherheit) beruht auf dem Prinzip der Energiebegrenzung:
Strom, Spannung und Leistungswerte eines Stromkreises, die beim Messen und Regeln im eigensicheren Stromkreis vorhanden sind, müssen so klein sein, dass sich das Betriebsmittel nicht über die Zündtemperatur der explosionsfähigen Atmosphäre hinaus erwärmt.
Kapazitäten und Induktivitäten, d. h. gespeicherte Energien, müssen begrenzt bleiben, sodass sie keinen Zündfunken erzeugen können.
Elektrische Betriebsmittel (Verbraucher & Quellen) unterschiedlicher Bauarten und Hersteller sowie älterer Herstellungsjahre, der Verbindungsleitungen oder die Kombination und Komplexität mehrerer Betriebsmittel erbringen gelegentlich nicht die im Zusammenwirken notwendige Sicherheit.
Solche unsicheren Stromkreise sind als nicht eigensicher zu bewerten!
Bei der Explosionsschutz-Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung sind die Nachweise eigensicherer Stromkreise jedoch vorzulegen.
Für die Wartung, Instandsetzung und ggf. den Austausch diverser elektrischer Geräte werden nun die Kenndaten / Werte zusammenwirkender Betriebsmittel notwendig. Dies führt häufig zu einem zeitaufwendigen und kostenintensiven Wartungsprojekt.
Wir bieten die Dokumentation oder eine Lösung
Die Mitarbeitenden der Fa. PMB verfügen über eine langjährige Erfahrung und greifen bei der Prüfung auf eine umfassende Datenbank gängiger und zugelassener Betriebsmittel (Verbraucher und Quellen) inkl. deren Kenndaten / Werte zu.
Hierüber lassen sich über unsere programmierte Software-Matrix die Ergebnisse auslesen und die entsprechende Dokumentation nach der DIN EN 60079 (Nachweise der Eigensicherheit) erstellen.
Was ist, wenn die Eigensicherheit des Stromkreises nicht festgestellt werden kann?
In diesem Falle können wir aus unserer angesprochenen Betriebsmittel-Datenbank ein im Zusammenwirken passendes Betriebsmittel identifizieren und als „unsere Empfehlung“ eine geeignete Alternativlösung vermerken, die zur fachgerechten Errichtung des eigensicheren Stromkreises und zu einer raschen Lösung des Problems beiträgt.
Dies erspart unseren Kunden sehr viel Zeit und letztlich auch Kosten für die häufig auch nicht ganz fehlerfreie Ermittlung geeigneter Betriebsmittel.
Exemplarische Dokumentation eines eigensicheren Stromkreises „Ex i“ (Nachweis der Eigensicherheit / Eigensicherheitsnachweis)
In unserem Download-Portal stellen wir Ihnen diesen Vordruck (Formular Nachweis der Eigensicherheit „Ex i“ – blanko) sowie eine Excel-Tabelle (rechnerische Vorlage Eigensicherheitsnachweis) zur Berechnung der Kapazität, Induktivität etc. bereit, die Sie zur Vorbereitung Ihrer Ex-Schutz-Prüfung und zur Wartung der elektrischen Betriebsmittel nutzen können.