Explosionsschutz Prüfungen |

Betriebssicherheitsverordnung auf Anlagen der Abwasserwirtschaft

Unsere Kompetenz –
Explosionsschutz Prüfungen

Wir bieten Ihnen die vorgeschrieben Prüfungen des Explosionsschutzes auf Betriebsanlagen der (Ab)Wasserwirtschaft (Kläranlagen, Klärwerke, Pumpstationen, Außenanlagen etc.).

Unsere Sachverständigen und „zur Prüfung berechtigte Personen“ verfügen über langjährige Erfahrungen in Punkto Betriebssicherheit und Ex-Schutz.

 

Explosionsschutz Prüfungen

Beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen (z.B. Kläranlagen / Klärwerke) werden zum Schutz der Beschäftigten, Dritter, der Umwelt und Natur in diversen rechtlichen Grundlagen „Explosionsschutz Prüfungen“ vorgeschrieben.

ÜAnlG - Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (seit 07/2021)

BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung §§ 15 & 16 sowie Anhang 2

TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit 1201 sowie Teile 1 & 3

DIN EN 60079 (VDE 0165-1):2014-10 - Teile 14 & 17

DGUV - Informationen und Regeln

In unserem Download-Portal finden Sie hierzu Fundstellen-Links und weitere Information.

Betriebsanlagen auf denen durch Gase und / oder Staub explosionsgefährdende Gemische entstehen können bzw. vorhanden sind, sind entsprechend einer Gefährdungsbeurteilung in Ex-Zonen / Ex-Bereiche einzuteilen. Sie werden zu überwachungsbedürftigen und dadurch auch prüfpflichtigen Anlagen gemäß dem ÜAnlG.
Diesen Betriebsanlagen werden in rechtlicher Verordnung eine Erstinbetriebnahme- sowie wiederkehrende Explosionsschutz Prüfungen nach bestimmten Intervallen von drei oder sechs Jahren vorgeschrieben.

 

Betriebssicherheitsverordnung

§§ 15 & 16 BetrSichV – Ex-Schutz Prüfungen

Die Betriebssicherheitsverordnung weißt im § 15 eine Erstinbetriebnahmeprüfung oder Prüfung nach wesentlichen Änderungsmaßnahmen und im § 16 die wiederkehrenden Explosionsschutz Prüfungen an. Anhang 2, Abschnitt 3 (Explosionsgefährdung), Absatz 5 legt hierzu folgendes fest (Auszug):

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5.1 - Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind mindestens alle sechs Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen

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5.2 - Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen i.S.d. RL 2014/34/EU ... in Ex-Bereichen ... wiederkehrend mindestens alle drei Jahre zu prüfen

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5.3 - Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungseinrichtungen sind, ..., wiederkehrend jährlich zu prüfen

Zuständigkeiten Explosionsschutz Prüfungen

Wer darf die Explosionssicherheit der Wasserwirtschaftsbetriebe prüfen?

Betriebsanlagen der (Ab)Wasserwirtschaft (z.B. Kläranlagen, Klärwerke etc.) sind gem. ÜAnlG überwachungsbedürftig und prüfpflicht, gem. § 18 BetrSichV jedoch nicht erlaubnispflichtig!

Diese nicht erlaubnispflichtigen Anlagen können sowohl von einer ZÜS, als auch von einer „zur Prüfung berechtigten Person“ (zPbP) entsprechend der BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3 geprüft werden.
Die Fa. PMB bietet diese Ex-Schutz-Prüfungen an und führt sie im Auftrag des Kunden (TRBS 1201 8.1 (2)) durch.

Rechtliche Grundlagen weisen Explosionsschutz Prüfungen an

Schematische Darstellung - rechtliche Grundlage (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) für Explosionsschutz Prüfungen

 

Betriebsanlagen der (Ab)Wasserwirtschaft sind entsprechend der rechtlichen Grundlagen zwar nicht erlaubnispflichtig, aber aufgrund der grundsätzlich von ihr ausgehenden und festgestellten Explosionsgefahr überwachungsbedürftig und prüfpflichtig. Sie unterliegen nunmehr der rechtlichen Grundlage (ÜAnlG) die Ex-Schutz-Prüfungen nach der BetrSichV vorschreibt.

Gefährdungsbeurteilung - bei Feststellung der Explosionsgefahr wird Betriebsanlage der Abwasserwirtschaft überwachungsbedürftig und prüfpflichtig

 

Der Explosionsschutz „nicht erlaubnispflichtiger“ Kläranlagen und Klärwerke inkl. ihrer Pumpwerke und Außenanlagen kann von einer ZÜS oder gem. BetrSichV Anh. 2, Absch. 3, Abs. 3 auch von einer zur Prüfung berechtigten Person geprüft werden.

Die Fa. PMB führt diese Prüfungen im Auftrag des Kunden (siehe TRBS 1201 8.1 (2)) durch.

Was beinhaltet die Explosionsschutz Prüfungen

Die Ex-Schutz-Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung wird i.V.m. den „Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 sowie Teile 1 & 3“ und der DIN EN 60079-17 (VDE 0165-10-01) geregelt und teilt sich in zwei Abschnitte:

1. Ordnungsprüfung
2. Technikprüfung

In der Ordnungsprüfung werden u.a. die Betriebsanweisung, Ex-Schutz-Dokumentation, die Ex-Zonen-Einteilung, technische Unterlagen, Dokumentationen vorheriger Prüfungen, ggf. behördliche Auflagen, festgelegte organisatorische Maßnahmen, Prüffristen etc. gesichtet und bewertet.

Der technische Teil umfasst u.a. die sicherheitsrelevante Prüfung der Betriebsmittel auf Vorhandensein, Zustand und ggf. Funktion am Objekt selbst. Hierzu gehören beispielsweise:

– äußere oder innere Sichtprüfung
– Prüfung der Funktionsfähigkeit der Schutz und Sicherheitseinrichtungen
– Prüfung mit Mess- und Prüfmitteln
– labortechnische Untersuchungen
– zerstörungsfreie Prüfung
– Prüfung mit datentechnisch verknüpften Messsystemen (Onlineüberwachung)

 

Wir bieten die Ex-Schutz-Prüfung und Dokumentation

Die Ergebnisse der Ordnungs- und Technikprüfung müssen in einer mehrteiligen Dokumentation erfasst und detailliert aufgeschlüsselt werden (BetrSichV § 17 – Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen / TRBS 1201 Teil 1 Nr. 7).

Wir gliedern diese Prüfungsdokumentation in die wesentlichen Teile:

1. Gesamtprüfbericht – Ergebnis der Ordnungs- und Technikprüfung in vier Abschnitten
2. Betriebsmittelübersicht – weitreichende Detailinformationen geprüfter Betriebsmittel
3. Einzelprüfberichte – Dokumentation nach DIN EN 60079-17 (VDE 0165-10-1)

Neben wichtigen Informationen zur Art, Umfang, Gültigkeit und dem grundsätzlichen Ergebnis der Ex-Schutz-Prüfung (Bewertung) des Anlagenobjektes (Identifikation), sind auch Detailinformationen zur Mängelfeststellung / -benennung (Auswertung) zu dokumentieren.

Uns ist es sehr bedeutend, dass Anlagenbetreiber mit diesen Prüfungsunterlagen auch „arbeiten“ können und bieten sie neben klar strukturierten „Prüfungs-Ordnern“ auch elektronisch auf Datenträger oder zum Download in einer Cloud an.

Explosionsschutz Prüfungen und Dokumentation

Ex-Schutz Prüfung - Ordnungs- und Technikprüfung nach der BetrSichV und TRBS

 

Neben den Inhalten der eigentlichen Explosionsschutzprüfung selbst, werden in den einschlägigen Verordnungen und Regeln auch der Aufbau und die Struktur der Prüfungsunterlagen vorgegeben.

Struktur der Prüfungsdokumentation Ex-Schutz

Dokumentation der Ex-Schutz-Prüfung

Gesamtprüfbericht

Der Gesamtprüfbericht bildet die Prüfaufzeichnung und -bescheinigung der Ordnungs- und Technikprüfung in vier Abschnitten.

I. Bescheinigung – Art der Prüfung, Gültigkeit, Anlagenidentifikation
II. Ergebnisbericht – Ergebnis, Mängelfeststellung, Bewertung, Auswertung
III. Ordnungsprüfung – Inhalte, Prüffragen, Mängelkennzeichnung, Abhilfehinweise, Anweisungen
IV. Technikprüfung – Inhalte, Gebäude/Standorte, Bauwerke/Betriebsmittel, Mängelbenennung, Abhilfehinweise, Anweisungen

Bestandsaufnahme durch Betriebsmittelübersicht

Für die Explosionssicherheit von Betriebsanlagen und deren Mitarbeitenden ist die Mängelbeseitigung von Bedeutung. Um dies zu vereinfachen, legen wir auch einen besonderen Schwerpunkt auf die Detailinformationen der Betriebsmittelübersicht.

Neben Informationen zum Betriebsort und Auszügen aus den Betriebsmittelunterlagen, enthält sie Hinweise auf festgestellte Mängel und dient zugleich als Inhaltsverzeichnis für den Teil 3 – Einzelprüfberichte.

Mängel lassen sich so in der Prüfungsdokumentation schnell identifizieren sowie konkretisieren und sind dem betroffenen Betriebsmittel rasch zuzuordnen.

Einzelprüfberichte

Die in der DIN EN 60079-17 (VDE 164-10-1) : 2014-10 vorgegebenen Dokumentationen und Prüfpläne der Zündschutzarten Ex „d“, „e“, „n“, „i“, „p“, „pD“ werden im Teil „Einzelprüfberichte“ für alle geprüften Betriebsmittel erstellt und entsprechend der Betriebsmittelübersicht (Inhaltsverzeichnis) nummeriert in der Prüfungsdokumentation eingepflegt.

In unserem Download-Portal stellen wir Ihnen die Vordrucke (Prüfberichte / -pläne) bereit, die Sie zur Vorbereitung Ihrer Ex-Schutz-Prüfung und zur Wartung der elektrischen Betriebsmittel nutzen können.

 

Serviceleistungen zur Explosionsschutz-Prüfung

Übergabe der Prüfungsdokumentation an den Betreiber / Auftraggeber

Standardmäßig wird die sehr ausführliche Dokumentation in Prüfungs-Ordnern / -Mappen und elektronisch auf Datenträger (oder Download-Cloud) per Post versandt.

Auf Kundenwunsch bieten wir (gegen Mehraufwand) dieser Übergabe auch eine persönliche Nachbesprechung an, um konkret auf identifizierte Mängel eingehen und bei deren fachgerechten Abstellung assistieren zu können oder Lösungen aufzuzeigen bzw. anzubieten.

 

Eigensicherheits-Nachweise und Beschilderung

Eine häufige Fehlerursache sind fehlende oder mangelhafte „Nachweise der Eigensicherheit“ für eigensichere Stromkreise der „Zündschutzarten Ex i“ sowie fehlende oder beschädigte Beschilderungen der Ex-Bereiche mit Warn- und Verbotszeichen.

Die Servicemonteure der Fa. PMB bieten hierzu eine Dienstleistung zur Abhilfe an.

Siehe hierzu (Link)

Betriebsmittelübersicht und Einzelprüfberichte zur Explosionsschutz Prüfung

Betriebsmittelübersicht zur Dokumentation der Explosionsschutz Prüfung

 

Über die ausführliche Betriebsmittelübersicht lassen sich Mängel der Eigensicherheit schnell identifizieren und über die nummerische Zuordnung über den Einzelprüfbericht konkretisieren.

Einzelprüfberichte nach DIN EN 60079-17 (VDE 0165-10-1):2014-10 in den Prüfungsunterlagen Explosionsschutz