FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich machen, um meine Dokumentation zu vervollständigen?

Um ihre Exschutzdokumentation zu komplettieren,
sollten folgende Unterlagen bereit liegen.

1. Die Dokumentation selbst
2. Lageplan mit Zonen und Zoneneinteilung
3. Prüfung elektr. Betriebsmittel nach TRBS und DIN (Ordnungs- und Technikprüfung)
4. Gefahrenbeurteilung und Analyse
5. Beschreibung der Schutzeinrichtungen und ihrer Funktion
6. Nachweise „eigensicherer Stromkreise“
7. Nachweis Instandsetzungsarbeiten und Erlaubnisschein zur Arbeitsmaßnahme im Ex-Bereich
8. Schulungs- und Weiterbildungsnachweise
9. Dienst- und Betriebsanweisungen

Wie lange ist meine Ex-Schutz Dokumentation gültig?
Die Exschutzdokumentation unterliegt keinem zeitlichen Ablauf und hat somit kein Verfallzeitraum.
Sie ist allerdings in der Regelmäßigkeit zu prüfen und ggf. anzupassen.
Dies geschieht in der Regel bei der Prüfung §15 vor Inbetriebnahme und alle 6 Jahre bei der Prüfung §16 Anhang 5.1 der GefahrstoffVO
Welche Unterschiede gibt es zwischen der Elektro-Prüfung und der Ex-Schutz-Prüfung?

Während man in der Elektroprüfung (Prüfung G-GuV V3) die in dem Betrieb steckenden Anlagen, Anlagenteile und elektr. Betriebsmittel und Komponenten aller Räume, vom Kühlschrank, der Kaffeemaschine und dem Monitor des PC, bis hin zur Verteileranlage prüft und dokumentiert, konzentriert sich die sogenannte Atex-Prüfung, also die Prüfung elektr. Betriebsmittel in Ex-Bereichen, nur auf die innerhalb von Ex-Zonen verbauten Betriebsmittel.

Diese werden nach einem festgelegten Ablaufschema dokumentiert.
Die Anlagen sind ständig und stetig auf dem neuesten Stand der Technik zu halten und anzupassen.

Ein sogenannter Bestandschutz ist für Ex-Anlagen nicht vorgesehen!

Wie umgehe ich Probleme in der Ausschreibung bei elektrischen Anlagen?

Oft entstehen schon in den ersten Schritten zur Projektierung die ersten Probleme. Diese führen dann im weiteren Verlauf auch oft zu Schwierigkeiten. Daher empfehlen wir schon bei der Planung entsprechende Schritte und Paragraphen im Leistungsverzeichnis zu erwähnen.

Erwähnen sie beispielsweise die TRBS, die VDE 0165-14 und 17 (alte Vorschrift) oder die DIN EN 60079-14/17, sollten Sie im Normalfall damit rechnen können, damit Ihre Installation fachgerecht geplant, installiert und dokumentiert wurde.

Wie erstelle ich meine "fachliche" Dokumentation und erkenne bestehende Mängel?

Selbstverständlich empfehlen wir Ihnen an dieser Stelle die Dokumentation von Fachfirmen und dem geschulten Personal durchführen zu lassen. Einer sogenannten „Betriebsblindheit“ und somit auch dem gegenwirken von nicht erkannten Mängeln wird auf diese Weise Einhalt geboten.

Die Atex-Prüfung untersteht einem festen Prüf,- und einem festgesetzten Dokumentationsablauf die man in der TRBS, DIN und VDE nachlesen kann. Ist die Prüfung nach dem festgelegten Konzept erstellt, können sie die einzelnen Betriebsmittel in ihrer Dokumentation wiederfinden und in den Unterpunkten (bis zu 30 Prüfpunkte je Betriebsmittel) erkennen, welche Fehler sich an ihrem Betriebsmittel befinden.

Wie schnell muss ich meine Mängel beheben?

Grundsätzlich ist es so, dass der Betreiber, also Sie als Auftraggeber, immer der verantwortliche für ihre Anlagen sind und auch bleiben. Nach Feststellung der Mängel und der Erstellung der Dokumentation liegt es also an Ihnen, wie schnell sie die Liste der Mängel bearbeiten. Ihnen muss bewusst sein, das im Falle eines Umfalls immer der Betreiber in die Haftung genommen wird.

Wir empfehlen an dieser Stelle die Mängel schnellstmöglich zu bearbeiten.

Was geschieht, wenn ich keine Exschutzdokumentation besitze?

Das nicht vorhanden sein einer Exschutzdokumentation ist seit Ende des Jahres 2005 einem Straftatbestand gleichgesetzt. Da sie ihrer Prüf,- und Dokumentationspflicht für überwachungsbedürftige Anlagen und Anlagenteile nicht folge Leisten, könnte dies bei einer Überprüfung von behördlicher Seite, der Berufsgenossenschaft oder ihrem Unfallversicherungsträger zu ernsthaften Problemen führen.

Wie läuft eine Prüfung ab und was kostet diese?

Die Prüfung unterliegt einem festgelegten Konzept. Der Prüfablauf wird in Ordnungs- und Technikprüfung unterteilt und ist von der gleichen Prüfstelle durchzuführen.

In der Dokumentation sind mittels Prüfbescheinigung der Prüfer, der Zeitraum und das Ergebnis beider Prüfungen zu dokumentieren. Der Prüfer „kann“ eine Änderung des Prüfungsintervall festlegen, wenn verstärkt Mängel oder das nicht einhalten von Prüfungen und Fristen missachtet werden.