FAQ | Häufig gestellte Fragen zu den Themen

Grundlagen – Explosionsschutz – Explosionssicherheit – ATEX-Prüfung

Wir haben Antworten auf Ihre Fragen

Antworten zu den Themen Ex-Schutz-Prüfung auf abwassertechnischen Anlagen
Was ist eine ATEX-Prüfung?

Der Begriff ist rechtlich nicht festgelegt. Umgangssprachlich wird „ATEX-Prüfung“ für Explosionschutz-Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung genutzt, bei denen auch die ATEX-Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG herangezogen werden.

(weitere Infos zur ATEX-Prüfung)

Was unterscheidet die Elektronik-Prüfung (DGUV) von der Ex-Schutz-Prüfung (ATEX)?

Während man bei der Elektronik-Prüfung (DGUV V3 Prüfung) die auf der Betriebsanlage verwendeten elektrischen Betriebsmittel und Komponenten aller Räume – vom Kühlschrank, der Kaffeemaschine über den Computer bis hin zur Verteileranlage – prüft und dokumentiert, konzentriert sich die sogenannte ATEX-Prüfung (Prüfung der Betriebsmittel in Ex-Bereichen) nur auf die innerhalb der Ex-Zonen verbauten Betriebsmittel und Sicherheitskomponenten.

Diese werden nach einem konzeptionellen Ablaufschema geprüft und dokumentiert.
Diese ATEX- Anlagen sind ständig und stetig auf dem neuesten Stand der Technik zu halten und anzupassen.

Ein gesonderter Bestandschutz ist für diese Ex-Anlagen nicht vorgesehen!

Welche rechtliche Grundlage regelt und weist eine Explosionsschutz-Prüfungen an?

Hierfür stehen das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

In letzterer Verordnung weisen der § 15 die explosionssicherheitstechnische Prüfung vor der Erst-Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen, sowie der § 16 die wiederkehrenden Explosionsschutz-Prüfungen an.

Ablauf und Inhalte einer Ex-Schutz-Prüfung (ATEX Prüfung)?

Die Prüfung unterliegt einer vorgeschriebenen Konzeption. Der Prüfablauf wird in eine Ordnungs- und Technikprüfung unterteilt und ist von der gleichen Prüfstelle bzw. „zur Prüfung befähigten Person“ durchzuführen.

Inhalte der Ordnungsprüfung

Bei der Prüfung der Dokumentation ist folgendes festzustellen:

– sind die technischen Unterlagen vorhanden und inhaltlich plausibel
– entsprechen die Betriebsmittel der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU und sind sie entsprechend der Gefährdungsbeurteilung (Ex-Schutz-Dokument) verwendet
– werden mögliche behördliche Auflagen erfüllt
– sind Prüffristen und deren Umfand definiert und wurden sie eingehalten
– stimmen Dokumentation (SOLL) und IST-Zustand überein
– wurden Anlagenteile seit der letzten Prüfung in Bezug auf die Explosionssicherheit verändert

Inhalte der Technikprüfung

Bei der technischen Prüfung wird die Betriebsanlage und dazugehörende Anlagenteile auf den – der Betriebssicherheitsordnung entsprechenden – sicheren Zustand bewertet. Dies kann in Abhängigkeit des Prüfobjektes durch Inaugenscheinnahme, auch durch Öffnen des Gerätes oder durch eine Messung erfolgen. Diese Prüfinhalte können kombiniert werden.
Der Anhang 2 – Abschnitt 3 – Nummern 4 & 5 der Betriebssicherheitsverordnung legt hierzu die prüfrelevanten Vorgaben fest.

In der Prüfungs-Dokumentation sind in einer Bescheinigung des Prüfers, u.a. das Prüfdatum, den Prüfumfang und das Ergebnis beider Prüfungen festzuhalten und zu beurkunden.
Der Prüfer „kann“ eine Änderung des folgenden Prüfungsintervalls festlegen, wenn verstärkt Mängel festgestellt oder das Einhalten von Prüfungen und Fristen missachtet wurden.

Link zu BGN – Branchenwissen (Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen)

Wer darf die Explosionsschutz-Prüfung auf Anlagen der Abwasserwirtschaft (Kläranlagen, RÜB, Pumpwerken etc.) prüfen?

Abwassertechnische Betriebsanlagen (z.B. Kläranlagen, Klärwerke, Pumpwerke etc.) sind gem. ÜAnlG überwachungsbedürftig und prüfpflichtig – gem. § 18 BetrSichV jedoch nicht erlaubnispflichtig!

Diese nicht erlaubnispflichtigen Anlagen können sowohl von einer ZÜS, als auch von einer „zur Prüfung befähigten Person“ (zPbP) entsprechend der BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3 auf die Explosionssicherheit hin geprüft werden.

Hierüber ist eine ausführliche Prüfungs-Dokumentation zu erstellen.

(weitere Infos zur Ex-Schutz-Prüfung)

Wie wird ein "eigensicherer Stromkreis Ex i" geprüft und was ist der "Nachweis der Eigensicherheit"?

Die Eigensicherheit ist gegeben, wenn die max. zulässigen Ausgangswerte (Spannung, Stromstärke, Leistung) der Quelle (Ex Trennbarrieren – z.B. Speisetrenner) die max. zulässigen Eingangswerte des angeschlossenen Verbrauchers nicht übertreffen und die Kapazität sowie Induktivität der Verbraucher und Leitung (Kabel) die Grenzwerte nicht überschreiten.
Das bedeutet, dass elektrische Geräte und Systeme so konstruiert sein müssen, dass sie keine Zündquelle darstellen können.

Entspricht die Gerätekombination den festgelegten Bedingungen, gilt sie als eigensicher („Ex i“) und kann in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Zonen) eingesetzt werden.

Die hierüber zu erstellende Dokumentation ist der obligatorische „Nachweis der Eigensicherheit“!

In der ATEX Produkt-Richtlinie 2014/34/EU gilt dieser Eigensicherheitsnachweis als ein wesentlicher Bestandteil.

In unserem Download-Portal bieten wir Ihnen ein nutzbare Excel-Berechnungs-Vorlage mit hinterlegten Formeln, mit der Sie die rechnerische Eigensicherheit feststellen und die obligatorischen Nachweise der Eigensicherheit erstellen können.

(siehe auch unser Leistungsangebot … Nachweis der Eigensicherheit)

Welche Unterlagen gehören zur Explosionsschutz-Dokumentation?

Ihre Ex-Schutz-Doku sollte folgende Unterlagen beinhalten.
1. Die Dokumentation selbst
2. Lageplan der Betriebsanlage mit Ex-Zonen und Zoneneinteilung
3. Ex-Schutz-Prüfung und -Dokumentation der Betriebsmittel nach TRBS und DIN (Ordnungs- und Technikprüfung)
4. Gefahrenbeurteilung und Gefährdungsanalyse
5. Beschreibung der Schutzeinrichtungen und ihrer Funktion
6. Nachweise „eigensicherer Stromkreise Ex i“
7. Nachweis über Instandsetzungsarbeiten und Erlaubnisscheine für Arbeitsmaßnahmen in Ex-Bereichen
8. Schulungs- und Weiterbildungsnachweise des Betriebspersonals
9. Dienst- und Betriebsanweisungen für das Betriebspersonal

Wie lange ist eine Explosionsschutz-Dokumentation gültig?

Die Ex-Schutz-Dokumentation unterliegt keinem zeitlichen Ablauf und hat somit keine Gültigkeitsbegrenzung.
Sie ist allerdings in der Regelmäßigkeit zu prüfen und bei relevanten Veränderungen zu ergänzen bzw. anzupassen.
Letztlich geschieht dies in der Regel bei bzw. nach den in der Betriebssicherheitsverordnung angewiesenen Ex-Schutz-Prüfungen des §15 vor Inbetriebnahme und des §16 für wiederkehrende Ex-Sicherheits-Überprüfungen.

Was geschieht, wenn für die Betriebsanlage keine Explosionsschutz-Dokumentation vorliegt?

Das nicht vorhandensein einer Ex-Schutz-Dokumentation erfüllt seit Ende 2005 einen Straftatbestand.
Da man der Prüf- und Dokumentationspflicht für überwachungsbedürftige Anlagen und Anlagenteile nicht Folge leistet und insbesondere die Betriebssicherheit für dort eingesetztes Personal nicht nachweist, könnte dies bei Überprüfungen seitens einer behördlichen Stelle, der Berufsgenossenschaft oder ihrem Unfallversicherungsträger zu nachhaltigen Problemen führen.