ATEX-Prüfung | Explosions-Schutz
ATEX Richtlinien 2014/34/EU & 1999/92/EG
ATEX-Prüfung –
Explosionsschutz Prüfung
Entsprechend der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (Produktrichtlinie) müssen Betriebsmittel, elektrische Geräte und Schutzsysteme die in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Bereiche) verwendet und eingesetzt werden, zum Schutz vor Explosionen und zur Sicherheit des Betriebspersonals, über eine Zulassung dieser rechtlichen Vorgaben verfügen (ATEX-Zertifizierung / Konformitätsbescheinigung).
Darüber hinaus unterliegen diese Ex-Anlagen nach der ATEX-Richtlinie 1999/92/EG (Betriebsrichtlinie), sofern sie überwachungsbedürftig sind, grundlegenden Sicherheitsanforderungen und einer entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführenden Explosionsschutz-Erstprüfung (§15 BetrSichV) oder wiederkehrenden Explosionsschutz-Prüfungen (§16 BetrSichV).
Umgangssprachlich spricht man bei diesen Ex-Schutz-Prüfungen von der ATEX-Prüfung.
ATEX Richtlinien
Die Bezeichnung ATEX (Akronym) leitet sich als Abkürzung für die französische Übersetzung für „explosive Atmosphäre“ (ATmosphères EXplosives) ab. Sie umfasst derzeit zwei Richtlinien aus der Thematik „Explosionsschutz„:
ATEX Richtlinie 2014/34/EU (auch ATEX-Produktrichtlinie oder "ATEX 114" genannt)
ATEX Richtlinie 1999/92/EG (auch ATEX-Betriebsrichtlinie oder "ATEX 137" genannt)
In unserem Download-Portal finden Sie hierzu Fundstellen-Links.
EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet in ihrer nationalen Gesetzgebung mindestens die in diesen Richtlinien vorgegeben Standards umzusetzen.
ATEX Richtlinie 2014/34/EU
ATEX-Produktrichtlinie
(vereinfachte Kurzfassung)
Die vom Hersteller in den Verkehr gebrachten Betriebsmittel, Geräte, Schutzsysteme und Komponenten (Produkte) müssen so entwickelt, konzipiert und produziert werden, dass sie beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen keine Personen gefährden können. Hierzu sind diese Produkte entsprechend der ATEX-Standards (Sicherheitsanforderungen) einer Prüfung zu unterziehen, zu zertifizieren und mit einer Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung) zu versehen.
Hierbei werden diese Produkte in Gerätegruppen und Temperaturklassen unterteilt, aus der sich deren Einsatz zur Verwendung in explosionsgefährdeten Staub- und/oder Gasatmosphären ergibt.
Betreiber / Betriebspersonal / Ex-Schutz-Prüfer können anhand der Baumusterprüfbescheinigung, Konformitätsbescheinigung und des Typschildes die Zulassung des Produktes für den Einsatz in Ex-Zonen (ATEX-Zonen) feststellen.
Alle ATEX-konformen Produkte verfügen über das sechseckige Ex-Symbol und die CE-Kennzeichnung.
ATEX Richtlinie 1999/92/EG
ATEX-Betriebsrichtlinie
(vereinfache Kurzfassung)
Diese Richtlinie wurde 2002 mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in deutsches Recht übernommen. Sie dient der Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit des Personals auf Betriebsanlagen mit explosionsfähigen Atmosphären.
Diese Richtlinie weisst dem Betreiber / Arbeitgeber grundlegende Sicherheitsanforderungen zur Umsetzung an.
- primärer Explosionsschutz – Vermeidung / Einschränkung des Entstehens explosionsfähiger Atmosphären
- sekundärer Explosionsschutz – Vermeidung von Zündquellen
- teritärer / konstruktiver Explosionsschutz – Beschränkung einer möglichen Explosion auf ein unbedenkliches Maß
Darüber hinaus schreibt die BetrSichV hierzu Explosionsschutzprüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach maßgeblichen Veränderungen und wiederkehrend nach Intervallen an.
ATEX Prüfung
Was ist eine ATEX Prüfung auf Betriebsanlagen?
(vereinfache Kurzfassung)
Auf überwachungsbedürftigen Betriebsanlagen mit explosionsfähigen Atmosphären wird durch eine ZÜS oder einer „zur Prüfung berechtigten Person“ die Explosionssicherheit der Ex-Anlagen überprüft. Dies kann …
- … eine Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme bzw. nach prüfpflichtiger Änderung / Erweiterung / Instandsetzung von Betriebsanlagen nach § 15 BetrSichV i.V.m. Anh. 2 – Absch. 3 – Nr. 4 oder
- … eine wiederkehrende Explosionsschutzprüfung nach § 16 BetrSichV i.V.m. Anh. 2 – Absch. 3 – Nr. 5 sein.
In beiden Fällen sind u.a. auch Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen i.S.d. ATEX Produkt-Richtlinie 2014/34/EU zu prüfen (siehe auch BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3, Nrn. 4.2 und 5.2).
Bei dieser Ex-Schutz-Prüfung spricht man auch umgangssprachlich von der ATEX-Prüfung.
Weiterführende Links zu unseren Leistungen:
Was ist eine ATEX-Prüfung?
Bei der Explosionsschutz-Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen nach den §§ 15 & 16 der Betriebssicherheitsverordnung werden entsprechend des Anhanges 2, Abschnitt 3, Nrn. 4.2 & 5.2 die in den Ex-Anlagen verwendeten Betriebsmittel nach den Vorgaben der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU geprüft.
Das sechseckige ATEX-Ex-Logo (hier mit gelbem Signalhintergrund) steht für die ATEX-Richtlinien zur Thematik „Explosionsschutz / Explosionssicherheit“
Produktrichtlinie 2014/34/EU
Betriebsrichtlinie 1999/92/EG